Geburtstagsgrüße zum 70er mit einem Ständchen: Danke und Baba!
Julia und Walter Sitz (Quetschwork Family)
- Gesang, Tröte: Julia Sitz
- Gitarre, Begleitstimme: Walter Sitz
Zuletzt gehaltene Vorträge/Seminare
letzte Publikationen
Keine Angstschnitte mehrzur neuen Baumhaftung, RFG
Kerschner in RFG 2024, 43-46
Am 1.5. 2025 tritt die neue Baumhaftung gem §1319b ABGB in Kraft. Damit sollten das Baumschneiden bzw Rückschneiden aus Angst vor einem (allenfalls enormen) Haftungsrisiko der Vergangenheit angehören. Damit hat die Regierung die in ihrem Programm angekündigte Haftungserleichterung – gerade auch aus ökologischen Gründen – verwirklicht. Das Kernstück der Neuregelung bildet mM die Abkehr von der von der Rechtssprechung praeter (me contra) legem angenommenen Beweislastumkehr. Der durch einen Baum Geschädigte hat nunmehr – wie schon immer in Deutschland – alle Haftungsvoraussetzungen zu beweisen. Bei entsprechenden Zweifeln ist eine Klage abzuweisen.
Ob sich die in §1319b Abs 2 ABGB versuchte nähere Determinierung der Sorgfaltspflichten der Baumhalter in der Praxis bewähren wird, muss sich erst erweisen. Jedenfalls wird die Neuregelung zu einer Budgetentlastung der Gemeinden führen.
BiodiversitätsrechtVII. Teil: Handlungsaufträge an Gesellschaft und Politik – Ferdinand und Irmgard Kerschner
Es soll hier um ein knappes Resümee gehen. Klimawandel, Biodiversitätsschwund und Pandemien hängen eng zusammen!
Drei Fragen stehen an:
- Was haben wir erreicht?
- Woran scheitern wir?
- Was muss besser werden?
Es gibt auch (viel) Gutes, wenn man nichts tuteine Paraphrase zu Kästner
Festschrift Matthias NeumayrNachhaltigkeit und Umweltschutz im Privatrecht S. 551 ff
- Ein „Tausendsassa“
- Notwendigkeit eines effektiven nachhaltigen Umweltprivatrechts
- Handlungsaufgräge und Potential de lege lata
- Verfassungsrechtliche Aufträge
- Wichtige Rechtsgebiete des Umweltprivatrechts
- Maßgebliche Lücken
- Bedarf und Potential de lege ferenda – Schubkraft durch EU
- Wünsche für und an den Jubilar
Liber AmicorumWilhelm Bergthaler
WRG Wasserrechtsgesetz – Rezension von Mag. Mario WalcherNachhaltigkeitsrecht März 2023 112-113
17 ZIELE FÜR EINE BESSERE ZUKUNFTÖSTERREICH UND DIE AGENDA 2030 FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG
IUR: Maßgeblicher Akteur bei Umsetzung der SDGs
Das Institut für Umweltrecht (IUR) hat sich seit seiner Gründung mit dem Thema der Nachhaltigkeit intensiv in Publikationen, Vorträgen und Forschungsprojekten gewidmet. Um ein Bewusstsein für die globale Nachhaltigkeitsagenda zu vermitteln, veröffentlicht das Institut für Umweltrecht eine fortlaufende Serie zum Thema SDGs.Dabei wird nicht nur deren nationale und globale Bedeutung aufgezeigt, sondern auch auf ihre praktische Umsetzung am Institut eingegangen.UVP-Verfahren: schnell = gut???Umweltrechtliche Herausforderungen – Online-Fachdialog – 13. Juni 2022
- Kursorisches zur Dringlichkeit eines längst überfälligen Klimanotstandsgesetzes – Kein Aufschub mehr!!
- Kollision mit Naturschutz
- No go: Früherer „Bevorzugter Wasserbau“ als „Ein-Partei-Verfahren“ (nach VfGH und VwGH)
- Vorschlag einer eigenen Regelung von 1.-3. in „Klimanotstandsgesetz“
- Zu nötigen/möglichen Verfahrensänderungen
- Materielle Änderungen
- Allgemeines Verfahrensprinzip
Die Doyens des UmweltrechtsRECHTaktuell S. 8-10
Beschleunigung von Umweltverfahren für Erneuerbare EnergieRdU_2023-03, 104
Inhalt des Artikels:
- Neuigkeiten und Festlegungen im Bereich der Erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene
- Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien auf nationaler Ebene
- Resümee und Ausblick
Zwischen Apokalypse und AdventRdU 2022/118 S. 221
Unser Weltzustand heute schwankt zwischen Apokalypse und Advent, diagnostiziert der Grazer Rechtsphilosoph Peter Strasser in seinem jüngsten Essay. Als Beleg für diesen Befund dienen ihm nicht zuletzt die großen Umweltdebatten der Gegenwart. Die Ängste vor den düsteren Szenarien des Klimawandels, die durch Katastrophenereignisse wie aktuell in Pakistan immer schneller immer näher rücken, stehen der unausrottbaren Hoffnung gegenüber, dass es gelingen könnte, das Unheil abzuwehren und alles noch zum Besseren zu wenden.
Vorrang des Selbsthilferechts nach § 422 ABGB gegenüber AbwehrrechtRdU 2022/66
Das Herüberwachsen(lassen) von Wurzeln und Ästen ist idR nicht als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, weil es an einem menschlichen Zutun fehlt.
The polluter doesn´t pay! – Die ZweiteRdU 2022, 1
Wie bisher schon oft und eindringlich – auch von uns gefordert: Die externen Umweltkosten (einschließlich Klimawandelkosten) müssten internalisiert werden. Das dürfte wohl noch mehr als ein steiniger Weg werden.
Umweltprivatrecht – Quo vadisRdU Februar 2022, S. 12 ff
Aktuelle Judikatur zum UmweltprivatrechtEckpunkte, Rolle – Sonderheft 2021, 50
Zum raschen Ein- und Überblick über das Berichtsjahr 2020
Ein Baum ist kein BauwerkRdU April 2021, Seite 74 f
Laut Regierungsprogramm soll die Baumhaftung evaluiert werden. Der Autor sieht als einen Hauptgrund der Haftungsängste in der Praxis die in Analogie zur Bauwerkehaftung angenommene Beweislastumkehr zu Lasten des Baumhalters. Diese Analogie steht nicht nur auf schwachen Beinen, sondern ist sachlich nicht begründbar.
Gewaltige Pflöcke eines neuen KlimaschutzrechtsRdU 2021/78
Maßgebliche Leitsätze des dt BVerfG vom 24.3.2021, 1 BvR 2656/18 (ua):Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art 2 Abs 2 S 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem durch welche Umstände sie drohen.
Keine Abwehr willkürlicher Änderung der Abflussverhältnisse bei nur geringfügiger AuswirkungRdU 2021/99 185-188
Ein auf § 364 Abs 2 S 2 ABGB gestützer Unterlassungsanspruch ist dann nicht berechtigt, wenn sich eine willkürliche Änderung des natürlichen Abflussverhältnisses, durch die es zu einer unmittelbaren Zuleitung auf das Nachbargrundstück kommt, auf dieses nur geringfügig auswirkt und dies keine vernünftiger Mensch als nennenswerten Nachteil ansehe.
Eva Schulev-Steindl – Dank und WürdigungRdU 2021, 233
Die Kunde ist mittlerweile nicht mehr neu: Univ.-Prof.in Drin MMaga Eva Schulev-Steindl, LL. M., übernimmt ab Februar 2022 die Funktion der Rektorin der Universität für Bodenkultur. Für das Redaktionsteam ist das Anlass, der liebgewonnenen und hochgeschätzten Kollegin nochmals zu gratulieren. Das aber gleichzeitig mit einem weinenden Auge: Die RdU verliert damit eine sehr erfahrene, überaus verlässliche und fachlich großartige Mitarbeiterin.
Wege zu einem ökozentrischen Umwelt- und KlimarechtRdU 2021, 57
Die Erde als Lebensgrundlage des Menschen ist aufgrund der anthropogenen verursachten Erderwärmung in ernster Gefahr. Ein Zuwarten ist nicht mehr möglich. Dieser Umstand muss für die Menschheit Anlass sein zu hinterfragen, inwiefern der derzeitige Schutz der Lebensgrundlagen in der Rechtsordnung systemisch – in materieller und prozessualer Hinsicht – auf zutreffenden Annahmen beruht.
nächste Projekte im Druck
- VII-Teil: Handungsaufträge in Gesellschaft und Politik (Ferdinand/Irmgard Kerschner)
- Rasche, prägnante und aktuelle Informationen zum Wasserrecht: